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Höhenverstellbare Schreibtisch im Job: Wer zahlt eigentlich?

Höhenverstellbare Schreibtisch im Job: Wer zahlt eigentlich?

richard zhang |

Wir haben vor zwei Wochen in einem Blog darüber gesprochen, wer die Kosten für einen höhenverstellbaren Schreibtisch in Deutschland trägt, wir werden dieses Thema weiter vertiefen.

Rückenschmerzen, Verspannungen und Konzentrationsprobleme sind für viele Büroangestellte tägliche Begleiter. Ein möglicher Ausweg: ein höhenverstellbarer Schreibtisch. Doch was viele nicht wissen – in bestimmten Fällen übernehmen Krankenkassen, Rentenversicherung oder Arbeitgeber die Kosten. Wie das funktioniert und wann man Anspruch darauf hat, klären wir in diesem Beitrag.

Warum höhenverstellbare Tische mehr als nur ein Trend sind

Ein höhenverstellbarer Tisch ist mehr als ein modernes Möbelstück. Er ist ein aktiver Beitrag zur Gesundheitsförderung am Arbeitsplatz. Wer zwischen Sitzen und Stehen wechseln kann, hält sich in Bewegung – auch im Büroalltag.

Der Wechsel entlastet Wirbelsäule und Bandscheiben, fördert die Durchblutung und wirkt sich positiv auf die Konzentration aus. Viele Beschäftigte berichten von weniger Rückenschmerzen, einem verbesserten Energielevel und insgesamt mehr Wohlbefinden.

Zusätzlich kann bewegtes Arbeiten das Risiko für typische Bürokrankheiten wie Haltungsschäden, Verspannungen im Nackenbereich oder sogar Herz-Kreislauf-Probleme senken. Die Investition in einen höhenverstellbaren Tisch lohnt sich also langfristig – für Körper, Geist und sogar die Arbeitsleistung.

Gesundheitliche Beschwerden als Voraussetzung

Ein höhenverstellbarer Tisch wird in der Regel nicht einfach so bezahlt. Die zentrale Frage lautet: Liegt eine medizinische Notwendigkeit vor? Wenn du aufgrund von Rückenproblemen, einem Bandscheibenvorfall, Skoliose oder anderen orthopädischen Einschränkungen dauerhaft nicht mehr an einem normalen Schreibtisch arbeiten kannst, steigen deine Chancen auf eine Kostenübernahme deutlich.

Der erste Schritt ist ein ärztliches Attest. Darin sollte eindeutig stehen, dass ein höhenverstellbarer Tisch medizinisch erforderlich ist. Idealerweise wird dabei auch erklärt, welche Beschwerden ohne den Tisch verstärkt auftreten könnten. Dieses Attest ist die Grundlage für alle weiteren Schritte – egal ob gegenüber dem Arbeitgeber, der Krankenkasse oder einem anderen Kostenträger.

Wann der Arbeitgeber zahlt

In Deutschland, Österreich und Luxemburg sind Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitenden einen sicheren und ergonomischen Arbeitsplatz zur Verfügung zu stellen. Dazu gehört auch, auf gesundheitliche Einschränkungen Rücksicht zu nehmen. Gibt es ein ärztliches Attest, das den Bedarf eines höhenverstellbaren Tisches bestätigt, ist der Arbeitgeber in der Pflicht.

Das gilt vor allem dann, wenn die betroffene Person nicht anderweitig arbeiten kann. In der Praxis bedeutet das: Ohne passenden Schreibtisch keine Arbeitsfähigkeit. In solchen Fällen muss der Arbeitgeber handeln – und zwar zügig. Die Kosten für den Tisch werden dann häufig vollständig übernommen.

Es lohnt sich übrigens, bereits im Bewerbungsgespräch oder spätestens beim Onboarding auf eventuelle Einschränkungen hinzuweisen. Viele Unternehmen sind offen und bereit, passende Lösungen zu finden – nicht zuletzt, weil gesunde Mitarbeiter auch produktiver sind.

Wann die Krankenkasse zahlt

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt nur in sehr speziellen Fällen die Kosten für einen höhenverstellbaren Tisch. Wichtig ist: Der Tisch muss als medizinisches Hilfsmittel gelten. Das ist nur dann der Fall, wenn er zur Behandlung oder Linderung einer konkreten Krankheit notwendig ist – zum Beispiel bei schweren Wirbelsäulenerkrankungen.

Zudem darf es sich nicht um ein gewöhnliches Möbelstück handeln, sondern um ein speziell medizinisch zertifiziertes Produkt. In der Regel muss ein Facharzt die Notwendigkeit bestätigen. Mit dem Attest kannst du dann einen Antrag bei deiner Krankenkasse stellen. Die Bewilligung ist allerdings selten, da die Krankenkassen häufig auf andere Zuständigkeiten verweisen – etwa an die Rentenversicherung.

Wann die Rentenversicherung einspringt

Die Rentenversicherung ist einer der wichtigsten Ansprechpartner, wenn es um Hilfsmittel für die berufliche Wiedereingliederung oder zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit geht. Wer aus gesundheitlichen Gründen langfristig gefährdet ist, seinen Beruf nicht mehr auszuüben, kann einen Antrag auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben stellen.

Ein höhenverstellbarer Tisch kann in diesem Zusammenhang als technisches Hilfsmittel anerkannt werden. Das Ziel der Rentenversicherung ist es, die Arbeitsfähigkeit zu sichern. Wird der Tisch als notwendig dafür anerkannt, kann die Rentenversicherung die Kosten übernehmen – entweder komplett oder anteilig.

Wichtig: Der Antrag sollte unbedingt vor dem Kauf gestellt werden. Rückwirkende Zahlungen sind in der Regel ausgeschlossen. Die Bewilligung dauert meist einige Wochen, daher ist es sinnvoll, den Antrag frühzeitig einzureichen.

Auch die Agentur für Arbeit kann helfen

Wenn du dich in einer Umschulung, Ausbildung oder beruflichen Reha-Maßnahme befindest, ist möglicherweise die Agentur für Arbeit zuständig. Auch sie kann unter bestimmten Umständen die Kosten für einen höhenverstellbaren Tisch übernehmen.

Das gilt vor allem, wenn der Tisch nachweislich notwendig ist, um an einer Maßnahme teilzunehmen oder diese erfolgreich abzuschließen. Auch hier ist ein ärztliches Attest unerlässlich.

Wie läuft der Antrag ab?

Egal ob Arbeitgeber, Krankenkasse, Rentenversicherung oder Arbeitsagentur – die Grundlage ist immer dieselbe: ein klar formuliertes ärztliches Attest. Es sollte folgende Informationen enthalten:

  • Diagnose bzw. medizinischer Befund
  • Begründung, warum ein höhenverstellbarer Tisch notwendig ist
  • Beschreibung der Einschränkungen ohne den Tisch
  • Empfehlung zur Nutzung während der Arbeit

Zusätzlich können Stellungnahmen von Ergotherapeuten oder Betriebsärzten hilfreich sein. Je besser die Unterlagen vorbereitet sind, desto höher die Chancen auf Bewilligung.

Im nächsten Schritt wird ein formeller Antrag gestellt. Hierfür gibt es bei den meisten Kostenträgern standardisierte Formulare. In einigen Fällen ist zusätzlich ein Kostenvoranschlag notwendig – insbesondere bei individuell angepassten Tischen.

Muss man Vorkasse leisten?

In vielen Fällen ja. Wer auf eigene Faust einen Tisch kauft, ohne vorherige Genehmigung, trägt das Kostenrisiko. Eine Erstattung ist meist ausgeschlossen, wenn der Antrag nicht im Voraus gestellt wurde. Deshalb ist es wichtig, geduldig zu bleiben und auf die Bewilligung zu warten.

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber den Tisch anschafft. In dem Fall ist keine Vorkasse durch den Mitarbeiter nötig. Der Tisch wird direkt über die Firma beschafft.

Fazit: Dranbleiben lohnt sich!

Ein höhenverstellbarer Tisch kann ein echter Gamechanger sein – nicht nur für den Rücken, sondern für das gesamte Arbeitsleben. Auch wenn der Weg zur Kostenübernahme mit Papierkram verbunden ist: Es lohnt sich. Wer gesundheitlich eingeschränkt ist, hat gute Chancen auf Unterstützung durch Arbeitgeber oder Sozialversicherungsträger.

Am wichtigsten ist, dass du dich gut vorbereitest, alle Unterlagen vollständig einreichst und die richtigen Anlaufstellen kontaktierst. Je klarer dein medizinischer Bedarf dokumentiert ist, desto besser stehen die Chancen.

Wenn du aktuell gesundheitliche Beschwerden hast oder einfach präventiv vorsorgen willst: Sprich mit deinem Hausarzt oder Orthopäden. Ein höhenverstellbarer Tisch ist nicht nur ein Möbelstück – er ist ein Werkzeug für ein gesünderes, produktiveres Arbeitsleben.

Disclaimer: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr.

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