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Zuschuss für höhenverstellbare Schreibtisch: So beantragst du ihn richtig?

Zuschuss für höhenverstellbare Schreibtisch: So beantragst du ihn richtig?

Richard |

Ein höhenverstellbarer schreibtisch verbessert nachweislich die Gesundheit am Arbeitsplatz. Doch nicht jeder kann oder möchte die Kosten selbst tragen. Gute Nachricht: In vielen Fällen besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss zu beantragen. Ob von der Krankenkasse, der Rentenversicherung oder anderen Stellen – hier erfährst du, wo und wie du den Zuschuss bekommst, wer zuständig ist und worauf du achten musst.

Warum sich ein Zuschuss lohnt

Höhenverstellbare tische gelten nicht mehr als Luxus – sie sind ein wirkungsvolles Mittel zur Gesundheitsprävention. Besonders bei Menschen, die täglich viele Stunden am Schreibtisch verbringen, beugt der Wechsel zwischen Sitzen und Stehen typischen Beschwerden wie Rückenschmerzen, Verspannungen oder Bandscheibenschäden vor.

Wer frühzeitig vorsorgt, spart sich langfristig nicht nur Schmerzen, sondern auch Ausfallzeiten und Behandlungskosten. Deshalb unterstützen immer mehr Institutionen die Anschaffung solcher ergonomischen Lösungen mit finanziellen Zuschüssen.

Zuschuss in Euro-Banknote

Wer gewährt Zuschüsse?

In Deutschland, Österreich, Luxemburg und der Schweiz kommen mehrere Stellen für eine mögliche Bezuschussung infrage. Welche davon zuständig ist, hängt von deiner persönlichen Situation ab.

1. Die gesetzliche Krankenkasse

Wenn eine medizinische Notwendigkeit besteht – etwa bei chronischen Rückenleiden, Bandscheibenvorfällen oder anderen orthopädischen Diagnosen – kann die gesetzliche Krankenkasse unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss leisten.

Hierfür brauchst du:

  • Ein ärztliches Attest mit der klaren Empfehlung für einen höhenverstellbaren Tisch
  • Einen formlosen Antrag, den du bei deiner Krankenkasse einreichst
  • Optional: ein Angebot oder Kostenvoranschlag des gewünschten Tisches

Die Entscheidung liegt im Ermessen der Krankenkasse. In manchen Fällen werden die Kosten teilweise, in seltenen Fällen auch vollständig übernommen.

2. Die Rentenversicherung

Wenn dein Arbeitsplatz langfristig gefährdet ist und ein höhenverstellbarer Tisch deine Erwerbsfähigkeit sichert oder erhält, kommt die Deutsche Rentenversicherung oder die Pensionsversicherungsanstalt (Österreich) als Kostenträger in Betracht.

Typische Anwendungsfälle:

  • Du leidest an einer chronischen Erkrankung und kannst ohne den Tisch nicht weiterarbeiten
  • Du befindest dich in einer medizinischen Reha und der Tisch ist Teil der empfohlenen Wiedereingliederung
  • Es liegt bereits ein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA) vor

Hier ist der Antrag meist umfangreicher und sollte mit Unterstützung eines Arztes oder Betriebsarztes gestellt werden. Der Antrag läuft unter dem Stichwort „Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben“.

3. Die Agentur für Arbeit

Wenn du arbeitssuchend oder in einer Umschulungsmaßnahme bist, kann die Arbeitsagentur zuständig sein. Auch hier gilt: Es muss eine medizinische Notwendigkeit bestehen und der höhenverstellbare Tisch muss für deine berufliche Wiedereingliederung sinnvoll oder sogar notwendig sein.

Die Kostenübernahme erfolgt nicht automatisch. Es ist eine Einzelfallentscheidung. Die Chancen steigen, wenn dein zukünftiger Arbeitsplatz ohne die ergonomische Anpassung nicht realisierbar ist.

4. Der Arbeitgeber

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet, ergonomische Arbeitsplätze zur Verfügung zu stellen. Das bedeutet zwar nicht automatisch, dass jeder Mitarbeitende Anspruch auf einen höhenverstellbaren Tisch hat – aber: Wenn du gesundheitliche Einschränkungen hast und diese nachweisen kannst, sollte dein Arbeitgeber aktiv werden.

In vielen Unternehmen ist es inzwischen üblich, dass höhenverstellbare schreibtische Teil der Standardausstattung sind. Sollte das bei deinem Arbeitgeber noch nicht der Fall sein, kannst du das Thema über den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit ansprechen. In einigen Fällen gibt es sogar interne Budgets für ergonomische Arbeitsmittel.

5. Die Berufsgenossenschaft

Wenn deine gesundheitlichen Beschwerden im Zusammenhang mit deiner beruflichen Tätigkeit stehen, also beispielsweise als Berufskrankheit oder nach einem Arbeitsunfall anerkannt sind, ist die Berufsgenossenschaft dein Ansprechpartner.

Sie kann Hilfsmittel finanzieren, die dazu beitragen, deine Arbeitsfähigkeit wiederherzustellen oder dauerhaft zu sichern. Dazu zählt unter bestimmten Umständen auch ein höhenverstellbarer Tisch.

Antrag ab

Wie läuft der Antrag ab?

Der genaue Ablauf hängt vom jeweiligen Kostenträger ab. Allgemein empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:

1. Gesundheitliche Beschwerden dokumentieren: Lass dir vom Arzt bescheinigen, warum du einen höhenverstellbaren Tisch brauchst.

2. Kostenvoranschlag einholen: Recherchiere Anbieter und fordere ein konkretes Angebot an.

3. Antrag stellen: Reiche die Unterlagen bei der Krankenkasse, Rentenversicherung, Arbeitsagentur oder einem anderen Kostenträger ein.

4. Geduld haben: Die Bearbeitung kann je nach Behörde einige Wochen dauern. Manchmal werden Rückfragen gestellt oder weitere Nachweise verlangt.

5. Bescheid abwarten: Erst nach schriftlicher Zusage solltest du den Tisch tatsächlich bestellen.

Welche Unterlagen brauchst du?

Ein Antrag auf einen Zuschuss für einen höhenverstellbaren Tisch erfordert bestimmte Unterlagen, damit die Krankenkasse, Rentenversicherung oder eine andere Institution deinen Bedarf korrekt prüfen kann. Wichtig ist vor allem ein ärztliches Attest, das die medizinische Notwendigkeit des Tisches klar begründet. Zusätzlich kann ein Reha- oder Befundbericht hilfreich sein, insbesondere wenn du dich in ärztlicher oder therapeutischer Behandlung befindest.

Der Antrag selbst kann formlos erfolgen – ein einfacher Brief mit deinem Anliegen reicht oft aus. Manche Träger stellen dafür auch ein spezielles Formular zur Verfügung. Wichtig ist außerdem ein Kostenvoranschlag oder ein konkretes Angebot für den gewünschten Tisch, damit die Kosten realistisch eingeschätzt werden können. Wenn du angestellt bist, kann es auch sinnvoll oder notwendig sein, eine Bestätigung des Arbeitgebers über deine aktuelle Arbeitsplatzsituation beizulegen – insbesondere dann, wenn der Arbeitsplatz dauerhaft für dich eingerichtet ist und es keine ergonomischen Alternativen gibt.

Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung

Tipps für eine erfolgreiche Antragstellung

Für eine erfolgreiche Antragstellung gibt es einige wichtige Tipps, die deine Chancen auf Bewilligung deutlich erhöhen. Achte darauf, deinen Antrag möglichst konkret zu formulieren: Erkläre, warum du den höhenverstellbaren Tisch brauchst und inwiefern er dir gesundheitlich hilft. Je nachvollziehbarer dein Anliegen, desto besser die Erfolgsaussichten.

Untermauere dein Anliegen mit relevanten medizinischen Unterlagen. Eine genaue Diagnose, ein klar formuliertes Attest und gegebenenfalls ein Befundbericht helfen der prüfenden Stelle, deinen Bedarf realistisch einzuschätzen. Nutze auch die Unterstützung von Expertinnen und Experten: Betriebsärzte, Ergonomieberater oder Sozialarbeiter haben Erfahrung mit solchen Anträgen und können dich bei der Formulierung oder Zusammenstellung unterstützen.

Reiche alle Dokumente vollständig und gesammelt ein – unvollständige Anträge führen fast immer zu Verzögerungen oder Nachforderungen. Und falls dein Antrag abgelehnt wird: Lege Widerspruch ein. Viele Anträge werden erst im zweiten Schritt nach erneuter Prüfung bewilligt. Es lohnt sich also, dran zu bleiben.

Fazit: Investition in die Gesundheit!

Ein höhenverstellbarer Tisch ist eine sinnvolle Investition in deine Gesundheit. In vielen Fällen musst du die Kosten nicht alleine tragen. Krankenkassen, Rentenversicherung, Arbeitsagentur oder dein Arbeitgeber können – bei medizinischer Notwendigkeit – einen Zuschuss leisten. Wichtig ist, dass du den richtigen Ansprechpartner findest und deinen Antrag gut vorbereitest. Mit etwas Geduld und den richtigen Unterlagen stehen die Chancen auf eine Kostenübernahme sehr gut.

Disclaimer: Dieser Artikel dient der Information und ersetzt keine rechtliche Beratung. Alle Angaben ohne Gewähr.

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